Der Mittlere Reife Zug

In unserem Schulverbund (Friesenried, Obergünzburg, Unter-thingau) ist der Mittlere-Reife-Zug an der Mittelschule Ober-günzburg eingerichtet. Schüler der Mittelschule Unterthingau können demnach bei Interesse und der entsprechenden Eig-nung an eine M-Klasse der Mittelschule Obergünzburg wech-seln.

 

Die Bedingungen für einen Wechsel sind im Folgenden aufge-listet:

 

Von der 6. Klasse in M-7:

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis) - bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich

in allen anderen Fällen: Übertritt möglich bei Bestehen der Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (nur nach dem Zwischenzeugnis)

 

Von der 7. Klasse in M-8 

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis) - bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich

in allen anderen Fällen: Übertritt möglich möglich bei Bestehen der Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (nur nach dem Zwischenzeugnis

 

Von der 8. Klasse in M-9:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis) - bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
in allen anderen Fällen: Übertritt möglich bei Bestehen der Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (nur nach dem Zwischenzeugnis

 

Von der 9. Klasse in M-10:

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Quali-Zeugnis) - bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich

in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

 

Die Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. Muttersprache. Abzulegen ist die Prüfung nur in den Fächern, in denen im Zwischenzeugnis oder im Zeugnis über den Qualifizierenden Mittelschulab-schluss nicht mindestens die Note 2 erzielt wurde. Für Schüler, die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen keine hinreichen-den Leistungen im Fach Englisch erbringen können, tritt an Stelle einer Aufnahmeprüfung im Fach Englisch ein Aufnahme-gespräch, in dem zu klären ist, ob der Schüler den Leistungs-anforderungen des Mittleren-Reife-Zugs voraussichtlich ent-sprechen kann. Eine Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnote und der in der Aufnahme-prüfung erzielten Noten 2,66 (in Jahrgangsstufe 6) bzw. 2,33 (in den Jahrgangsstufen 7, 8, 9) beträgt. D.h. die Aufnahme ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenver-besserung erreicht wird und mit dieser dann das Aufnahmekri-terium erfüllt ist.

 

Beispiel:

 

Jahrgangsstufe 6 Jahrgangsstufe 8
Zeugnis Aufnahme-prüfung Gesamt-note Zeugnis Aufnahme-prüfung Gesamt-note
D 3 Note 3 3 D 3 Note 2 2
Ma 4 Note 3 3 Ma 3 Note 2 2
E 2 entfällt 2 E 3 Note 3 3
Aufnahmeprüfung mit 2,66 bestanden Aufnahmeprüfung mit 2,33 bestanden

 

Die Termine für die Aufnahmeprüfungen werden vom Staatli-chen Schulamt in Absprache mit den aufnehmenden Schulen festgelegt. Die Ergebnisse müssen bis zum 1. Mai vorliegen.

Für die Aufnahme in die M 10 kann ein Prüfungstermin erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der besonderen Leistungs-feststellung zum Erwerb des Qualifizierenden Mittelschulab-schlusses erfolgen.