Bei der Anmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Familienstammbuch oder Abstammungsurkunde
- Bestätigungen des Gesundheitsamtes über die Teilnahme am Seh- und Hörtest
- gegebenenfalls vorhandener Sorgerechtsbeschluss bei alleiniger Erziehungsberechtigung
- ärztliche Bestätigung zur Masernimpfung
Beginn der Schulpflicht
In Bayern gilt seit dem 1. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.
Zum Schuljahr 2019/2020 wurde für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung der Schule, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.
Zur Einschulung für das Schuljahr 2023/2024: Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens Dienstag, 19. März 2024, schriftlich mitteilen.