Bei der Anmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Familienstammbuch oder Abstammungsurkunde
- Bestätigungen des Gesundheitsamtes über die Teilnahme am Seh- und Hörtest
- gegebenenfalls vorhandener Sorgerechtsbeschluss bei alleiniger Erziehungsberechtigung
- ärztliche Bestätigung zur Masernimpfung
Beginn der Schulpflicht
- alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
- alle Kinder, die bis zum 30.6.2021 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.06.2015)
- Einschulungskorridor: 1.7.2015 bis 30.9.2015 (Erziehungsberechtigte entscheiden)
- auf Antrag: Kinder die zwischen dem 1.10. und dem 31.12.2021 sechs Jahre alt werden
- auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die nach dem 31.12.2021 sechs Jahre alt werden