Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis) - bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich
in allen anderen Fällen: Übertritt möglich bei Bestehen der Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (nur nach dem Zwischenzeugnis)
Von der 7. Klasse in M-8
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis) - bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
in allen anderen Fällen: Übertritt möglich möglich bei Bestehen der Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (nur nach dem Zwischenzeugnis
Von der 8. Klasse in M-9:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis) - bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
in allen anderen Fällen: Übertritt möglich bei Bestehen der Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (nur nach dem Zwischenzeugnis
Von der 9. Klasse in M-10:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Quali-Zeugnis) - bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Die Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. Muttersprache. Abzulegen ist die Prüfung nur in den Fächern, in denen im Zwischenzeugnis oder im Zeugnis
über den Qualifizierenden Mittelschulab-schluss nicht mindestens die Note 2 erzielt wurde. Für Schüler, die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen keine hinreichen-den Leistungen im Fach Englisch
erbringen können, tritt an Stelle einer Aufnahmeprüfung im Fach Englisch ein Aufnahme-gespräch, in dem zu klären ist, ob der Schüler den Leistungs-anforderungen des Mittleren-Reife-Zugs
voraussichtlich ent-sprechen kann. Eine Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnote und der in der Aufnahme-prüfung erzielten Noten 2,66 (in Jahrgangsstufe 6) bzw. 2,33 (in
den Jahrgangsstufen 7, 8, 9) beträgt. D.h. die Aufnahme ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenver-besserung erreicht wird und mit dieser dann das Aufnahmekri-terium erfüllt
ist.
Beispiel:
Jahrgangsstufe 6 |
Jahrgangsstufe 8 |
Zeugnis |
Aufnahme-prüfung |
Gesamt-note |
Zeugnis |
Aufnahme-prüfung |
Gesamt-note |
D 3 |
Note 3 |
3 |
D 3 |
Note 2 |
2 |
Ma 4 |
Note 3 |
3 |
Ma 3 |
Note 2 |
2 |
E 2 |
entfällt |
2 |
E 3 |
Note 3 |
3 |
Aufnahmeprüfung mit 2,66 bestanden |
Aufnahmeprüfung mit 2,33 bestanden |
Die Termine für die Aufnahmeprüfungen werden vom Staatli-chen Schulamt in Absprache mit den aufnehmenden Schulen festgelegt. Die Ergebnisse müssen bis zum 1. Mai vorliegen.
Für die Aufnahme in die M 10 kann ein Prüfungstermin erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der besonderen Leistungs-feststellung zum Erwerb des Qualifizierenden Mittelschulab-schlusses
erfolgen.